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Tabakgesetz: Was sich für Vapes und Nikotinprodukte ändert

Tabakgesetz: Was sich für Vapes und Nikotinprodukte ändert

Seit dem 1. Oktober ist das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft, welches neu – neben den bekannten Produkten – auch elektronische Zigaretten sowie Nikotin-Pouches als auch pflanzliche Produkte zum Erhitzen wie Tabakprodukte behandelt. Was heisst das nun? Werden sowohl Snus, Schnupftabak als auch Vapes und Liquids teurer? Dürfen wir noch E-Liquids in unseren Verkaufsstellen anmischen? Was ist mit nikotinfreiem Liquid? Wir beantworten eure wichtigsten Fragen.

Welche Produkte fallen alle unter das neue Tabakproduktegesetz?

Unter das neue Tabakproduktegesetz – TabPG (Smokee berichtete) fallen jetzt neben Einweg-Vapes und Liquids mit Nikotin auch «gleichartige Produkte» wie Heater zum Erhitzen, sämtliche Nikotinprodukte zum Schnupfen, Nikotin Pouches und Produkte ohne Tabak für Wasserpfeifen (wie Gels, Dampfsteine). Das heisst beispielsweise, dass du Snus und Schnupftabak, wie in vielen anderen EU-Staaten, in allen Kantonen nicht mehr unter 18 Jahren bekommst. Konkrete Preiserhöhungen in diesen Kategorien sind noch keine bekannt, aber nicht ausgeschlossen.

Werden E-Zigaretten und Liquids nun teurer?

Ja, aber nicht alle. Für sämtliche Einweg-E-Zigaretten wird ab dem Oktober eine Steuer von 1 Franken pro Milliliter Liquid erhoben. Bei vorbefüllten Pods und nikotinhaltigen Liquids werden 20 Rappen pro Milliliter anfallen. Das heisst also: Du zahlst für ein 10-ml-Liquid mit Nikotin zwei Franken mehr, auch für einen Einweg-Vape mit 2 ml im Tank. Liquids ohne Nikotin sind von dieser Besteuerung ausgeschlossen, jedoch nicht Einweg-Vapes.

Welche Vapes werden nicht mehr verkauft?

Nicht mehr eingeführt werden dürfen nikotinhaltige Einweg-Vapes mit vorbefülltem Nikotin-Liquid, welches die 2 ml im Tank der E-Zigarette überschreitet. Im Fokus steht die Begrenzung des Liquidvolumens bei Einweg-E-Zigaretten. Diese dürfen seit dem 1. Oktober wie in der Europäischen Union nur noch maximal 2 Milliliter Liquid im Tankvolumen enthalten. (Bei nikotinfreien Einweg-Vapes besteht übrigens trotz der Besteuerung keine Beschränkung des Tankvolumens von 2 ml.)

Welche Vapes bleiben weiterhin erlaubt?

Weiterhin erlaubt bleiben sogenannte Hybrid-Vapes, die ein Nachfüll-Liquid-Fläschchen im Lieferumfang bereithalten. Darüber hinaus kannst du natürlich weiterhin Mehrweg-Vapes mit nachfüllbaren Pods kaufen. Die Beschränkung von 2 ml in Pods gilt zudem nicht für nikotinfreie Produkte

Darf ich noch als 16-Jährige(r) in einigen Kantonen E-Zigaretten und Tabak kaufen?

Ab dem 1. Oktober ist das Abgabeverbot an Personen unter 18-Jährige schweizweit und nicht mehr kantonal geregelt. Das heisst: Wir dürfen in sämtlichen Verkaufsstellen keine Vapes, Snus und Zigaretten mehr an Personen unter 18 Jahren verkaufen. Halte einen Ausweis (ID, Führerschein oder deinen Swisspass) bereit, wir sind im Zweifelsfalle verpflichtet, dein Alter zu überprüfen. In unserem Onlineshop gilt bei Bestellungen wie bis anhin das Mindestalter von 18 Jahren.

Gilt für Hilfsmittel wie Papiere und Filter zum Selberdrehen von Zigaretten auch ein Mindestalter?

Nein. Diese Artikel gelten als Zubehörprodukte. Es besteht keine Ausweispflicht für Papes und Filter.

Mischt Smokee noch E-Liquids in den Verkaufsstellen an?

Wir werden aufgrund der neuen Gesetzeslage in den Verkaufsstellen keine Shortfill- und Longfill-Liquids mehr mit Nikotin anmischen, weil wir dadurch faktisch ein neues Liquid-Produkt mit Nikotin «herstellen» würden. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) dürfen bei nikotinhaltigen E-Zigaretten-Produkten nur Nachfüllpackungen mit maximal 10 ml Inhalt abgegeben werden. Wir erklären dir jedoch gerne, wie du mit unseren Nikotin-Shots auf deine Nikotin-Zielstärke kommst.

Wird es weniger Liquids und Vapes geben?

Wir sehen aktuell keine Einschränkungen bei unseren gefragtesten Liquids. Die Einweg-Vapes mit einem Tankvolumen von über 2 ml verschwinden vom Markt, diese Lücke werden aber neue spannende Produkte schliessen. Warnhinweise in Verpackungen müssen seit dem 1. Oktober aber unter anderem in Deutsch, Französisch und Italienisch verfasst sein und es wird ein QR-Code mit Hinweisen zur Suchtprävention enthalten sein. Viele grosse Lieferanten und Hersteller sind darauf vorbereitet und es gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.

Werden auch Cannabisprodukte wie Blüten und CBD-Liquids teurer?

CBD-haltige Raucherwaren wie Blüten sind weiterhin steuerfrei. CBD-haltige Liquids werden nicht besteuert, wenn sie kein Nikotin enthalten. Nur Einweg-Vapes mit CBD werden auch besteuert.

Gibt es neue Verbotszonen beim Rauchen und Vapen?

Seit dem 1. Oktober gilt das Rauchverbot in Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind oder in denen mehrere Personen arbeiten. Der Schutz vor dem Passivrauchen wird nun auch auf das Vapen respektive Erhitzen von Tabakprodukten ausgeweitet. Denk einfach daran, wenn du dich beispielsweise an einem Bahnhof aufhältst, dass du unter Umständen vom Bahnpersonal aufgefordert werden könntest, dich in die Raucherzone zu begeben.

Darf ich mit meinen Kindern überhaupt noch eine Smokee-Filiale betreten?

Ja, dies ist weiterhin gestattet. Es besteht kein generelles Verbot für Minderjährige, Geschäfte mit Vaping- und Raucherwaren zu betreten.

Gibt es weitere neue Verbote mit dem neuen TabPG?

Wir als Händler dürfen neu keine Gratismuster mehr abgeben und beispielsweise auch keine Wettbewerbe mehr mit Geschenken durchführen. Das neue Tabakproduktegesetz verbietet zudem beispielsweise neu sämtliche Plakate auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese Werbung öffentlich gesehen wird, also auch beispielsweise an Bahnhöfen und in Kinos. Rabatte auf ablaufende Liquids bleiben weiterhin erlaubt.

 

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