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Tabakproduktegesetz Schweiz

Tabakproduktegesetz Schweiz

Bislang fielen E-Liquids und E-Zigaretten in der Schweiz unter das Lebensmittelgesetz. Mit der Einführung des Tabakproduktegesetzes (TabPG) ab dem 1. Oktober 2024 werden E-Zigaretten den Tabakprodukten gleichgestellt. Welchen Einfluss die Tabaksteuer auf bisherige Vapes hat und welche Konsequenzen das neue Gesetz auf Tabakwaren hat, dazu ein Ausblick:

Regelungen für elektronische Zigaretten und Liquids

Das schweizerische Tabakproduktegesetz beinhaltet ab dem 1. Oktober 2024 spezifische Regelungen für elektronische Zigaretten und Liquids. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Einweg-E-Zigaretten auf max. 2 ml Liquid beschränkt
  • Prefilled Pod-Systeme auf max. 2 ml Liquid beschränkt
  • Steuer von CHF 1.-/ml Liquid auf Einweg-Produkte
  • Steuer von CHF 0.20/ml Liquid auf Pods & nikotinhaltige Liquidprodukte
  • Warnhinweise und Beipackzettel auf D/F/I sind Pflicht
  • Strikte Alterskontrollen für Off- und Onlineshops

Beschränkung auf 2ml Liquid für Einweg Vapes und Pods

Um den Konsum einzuschränken, wird das Volumen der Liquids in Einweg-E-Zigaretten und Pods auf maximal 2 Milliliter beschränkt.

 

Der Bund argumentiert seine Entscheidung mit der Gefahr, dass Kinder nikotinhaltige Flüssigkeit aus undichten Einweg-E-Zigaretten oder Liquid-Pods aufnehmen könnten. Eine Aufnahme von mehr als 2 ml könnte ernsthafte gesundheitliche Risiken für Kinder mit sich bringen. Ebenfalls sollen Studien bewiesen haben, dass ein Angebot von E-Zigaretten mit einem grösseren Liquidtank zu einem höheren Konsum führe.

Neue Steuern auf E-Zigaretten und Liquids

Einweg-E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids werden einer neuen Besteuerung unterliegen. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Konsum zu reduzieren und zusätzliche Einnahmen für gesundheitsfördernde Massnahmen zu generieren.

  • CHF 1.- / Milliliter E-Liquid auf Einweg-E-Zigaretten
  • CHF 0.20 / Milliliter E-Liquid auf Liquid Pods und Liquid-Flaschen mit Nikotin

Bei Einweg-E-Zigaretten oder Pod-Systemen wird die Steuer auch auf nikotinfreie Liquids erhoben. Hingegen entfällt die Steuer bei Liquidflaschen, die kein Nikotin enthalten. Durch die Steuern werden die E-Zigaretten teurer. Eine Einweg-E-Zigarette, die bis anhin etwa CHF 7.90 gekostet hat, wird durch die Erhebung dieser Steuern also neu CHF 9.90 kosten.

Neue Vorschriften für die Verpackungen von E-Zigaretten & Liquids

Verpackungen müssen künftig bestimmte gesundheits- und sicherheitsrelevante Informationen enthalten. Dazu zählen Warnhinweise und Inhaltsstoffangaben, um Konsumenten besser über die Risiken des Produkts zu informieren. Diese Warnhinweise und Beipackzettel müssen zwingen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch ausgeführt sein.

Vorgeschriebene Alterskontrollen (Off- und Onlineshops):

Um den Zugang für Minderjährige zu erschweren, werden schweizweit strengere Alterskontrollen sowohl in physischen Geschäften als auch in Onlineshops eingeführt.

 

Diese Regelungen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes, der darauf abzielt, insbesondere Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens und Dampfens zu schützen. Wie genau die Alterskontrollen durchgeführt werden sollen, ist bis anhin noch unklar. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Neue Vorschriften für Tabakerzeugnisse

Im Vergleich zu vielen Ländern mit deutlich strengeren Vorschriften sind Tabak- und Raucherwaren in der Schweiz noch vergleichsweise locker reguliert. Gemäss dem Global Tobacco Industry Interference Index 2023 belegt die Schweiz mit der Dominikanischen Republik den zweitletzten Platz von insgesamt 80 untersuchten Ländern. Daher wird sich auch mit dem Tabakproduktegesetz, bis auf wenige Neuerungen, nicht sehr viel ändern:

  • Zigaretten müssen vorverpackt sein und sind nur noch in 20er-Schachteln erlaubt.
  • Künstlich hergestellte Snus-Produkte (sogenannte Nikotin Pouches) aus chemischen Prozessen, die an Bedeutung gewonnen haben, werden neu wie Tabak-Snus behandelt.

Fazit

Die Tabaksteuer wird speziell bei Einweg-Vapes eine höhere Steuer mit sich bringen, während die Teuerung bei Mehrweg-Pod-Systemen noch vergleichsweise moderat ausfällt (CHF 1.-/ml bei Einweg-Vapes bzw. CHF 0.20/ml bei Mehrweg-Systemen). Die Begrenzung des Tankvolumens auf 2 ml bei Einweg-Vapes macht die Handhabung dieser Systeme bereits ein wenig umständlicher. Hat man einen Einweg-Vape früher einfach gleich dampfen können, müssen leistungsstarke Einweg-Vapes mit 2 ml Tankbegrenzung neu mit Zusatzkapseln bestückt sein. Unter dem Strich bringt aber das neue Tabakproduktegesetz auch einige sinnvolle Neuerungen mit sich, beispielsweise werden auch chemische Zusatzstoffe in den Liquids besser überwacht und die Alterskontrollen bei Minderjährigen strenger gehandhabt.

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