CBD, Vapes und Shishas: So hat sich der Schweizer Markt verändert

CBD, Vapes und Shishas: So hat sich der Schweizer Markt verändert

Wer um die Jahrtausendwende in einem Schweizer Hanfladen stand, kaufte offiziell kein Cannabis zum Rauchen, sondern ein Duftsäckchen oder einen Badezusatz. Die Verkäufer mahnten pflichtbewusst, die Ware nicht zu rauchen. Der Käufer nickte. Beide wussten, was gemeint war. Im März 2000 stellte das Bundesgericht mit einem Leitentscheid klar, dass Hanf mit mehr als 0,3 Prozent THC als illegales Betäubungsmittel gilt.¹ Razzien folgten, Läden schlossen, das Feld gehörte wieder dem Schwarzmarkt. Gekifft wurde weiter – kaum versteckt.

 

Ein knappes Jahrzehnt später öffneten in mehreren Städten neue Headshops mit mehr Cannabis-Produkten.

 

Den Wendepunkt brachte das Jahr 2016: Als erste Unternehmen CBD-Blüten als Tabakersatzprodukte beim Bundesamt für Gesundheit anmeldeten, fanden Cannabisprodukte mit weniger als 1 % THC ihren Weg in zahlreiche Verkaufsstellen. Damit entstand erstmals ein legaler Cannabismarkt im Alltag.

 

In der Folge wuchs der Markt rasch, mit zahlreichen neuen Anbietern und Produkten. Die Schweiz hatte diesen Grenzwert bereits 2011 in der Betäubungsmittelverordnung festgelegt – deutlich grosszügiger als die in den meisten europäischen Nachbarländern geltenden 0,2 Prozent.²

 

Für Fachhändler wie Smokee, deren erste Filiale wenige Monate vor dem CBD-Boom eröffnet hatte, wurden legale CBD-Blüten zu einem wichtigen neuen Sortimentsbereich.

 

«Am Anfang wollten alle vor allem wissen, wieso diese Produkte legal verkauft werden dürfen. Allerdings kamen schnell Fragen zu Autofahren und Reisen hinzu», sagt Andreas Prax, Geschäftsführer von Smokee.

 

«Heute geht es deutlich häufiger um Qualität, Herkunft und Inhaltsstoffe – viele möchten genau wissen, was sie da eigentlich kaufen», so Andreas.

 

Smokee-Eingang mit Logo und Schaufenster in der Schweiz
Erste Smokee-Filiale an der Murbachstrasse in Luzern, eröffnet 2016.

E-Zigaretten: Steuer und das Ende der «Big Puffs»

Am 13. Februar 2022 nahm die Bevölkerung die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» an. Mit dem Inkrafttreten des Tabakproduktgesetzes am 1. Oktober 2024 wurden E-Zigaretten erstmals schweizweit einheitlich reguliert – insbesondere mit Blick auf Jugendschutz und Produktsicherheit.

Einweg-E-Zigaretten wurden in der Schweiz auf maximal 2 ml Liquid beschränkt und zusätzlich besteuert. Viele der sogenannten «Big Puffs» mit deutlich grösseren Füllmengen und mehreren Tausend Zügen verschwanden damit aus dem legalen Angebot. Mit den weiterhin legalen Hybrid-Vapes – Einweggeräte mit 2-ml-Tank und austauschbaren Nachfüllbehältern – entstand gleichzeitig eine neue Kategorie mit zusätzlichem Beratungsbedarf.

In vielen Läden, etwa bei Smokee in Luzern, drehten sich die Fragen der Kundschaft zunächst um die Gründe für die neuen Einschränkungen. Da viele weiterhin dampfen wollten, richteten sich die Fragen rasch auf Alternativen. Welche Geräte sind noch erlaubt? Worin unterscheiden sich vorgefüllte Pod-Systeme, Hybrid-Vapes und klassische wiederbefüllbare Systeme – und was bedeutet das für Preis, Abfall und Handling? Gerade die Hybrid-Vapes sorgten für zusätzlichen Erklärungsbedarf: Während Einweggeräte auf 2 ml beschränkt wurden, werden sie bei diesen Geräten mit Nachfüllbehältern kombiniert. 

«Viele Kunden waren zunächst irritiert. Während der Übergangsphase wollten Kunden noch teilweise mehr als zehn kleine Einweg-E-Zigaretten auf Vorrat kaufen», sagt Andreas. Das jüngste Kapitel: National- und Ständerat haben ein Verbot von Verbot von Einweg-E-Zigaretten beschlossen. Die Umsetzung steht noch aus.

Ein aktuelles Beispiel sind unterschiedliche kantonale Interpretationen bei der Produktzulassung, etwa beim Verkaufsverbot bestimmter Hybrid-Vape-Modelle im Kanton Wallis. Für den Fachhandel bedeutet das voraussichtlich eine weitere Verschiebung hin zu nachfüllbaren Systemen – mit mehr Beratung, aber weniger Abfall pro Gerät.

Shisha: Zwischen Trend, Steuer und Beratungsbedarf

Was um 2014 als Nischenprodukt galt, gewann rasch an Popularität. Mitte der 2010er-Jahre rauchte laut Bundesamt für Gesundheit bereits ein beträchtlicher Teil der 15- bis 19-Jährigen regelmässig oder gelegentlich Wasserpfeife.³

 

Der Gesetzgeber reagierte auf mehreren Ebenen: Ab 2015 erhöhte der Bund den Zollansatz für Wasserpfeifentabak von 5 Franken auf mindestens 80 Franken pro Kilo⁴, was den legalen Markt einbrechen liess und den Schmuggel begünstigte. Seit dem Tabakproduktegesetz 2024 gilt zudem schweizweit ein gesetzlicher Jugendschutz – den seriöse Fachhändler wie Smokee konsequent umsetzen.

 

Seither berichten Ermittlungsbehörden immer wieder von grossen Beschlagnahmungen von geschmuggeltem Shisha-Tabak – der Konsum verlagerte sich teilweise in den Untergrund.⁵ Für den legalen Fachhandel bedeutete das weniger Volumen, aber mehr Verantwortung für Qualität und Transparenz. 

 

«Früher waren die Leute schneller bereit, einen unbekannten Tabak auszuprobieren. Heute wollen sie vor dem Kauf so sicher wie möglich gehen, dass ihnen der teure Tabak auch wirklich gefällt», sagt Andreas. Das Riechen an Tabaken vor dem Kauf ist heute deutlich ausgeprägter als früher.

 

Corona verlagerte das Geschäft ins Netz. Viele Shisha-Bars schlossen, der Heimkonsum boomte. Viele Kundinnen und Kunden brauchten einen Einführungskurs: Wie platziert man den Tabak im Kopf? Warum kratzt die selbst vorbereitete Shisha? Welchen Tabak nimmt man, wenn man in der Bar immer Traube bestellt hat? Der Beratungsbedarf blieb entsprechend hoch – nicht zuletzt, weil sich Produkte und Regeln laufend verändern.

 

Für Fachhändler wie Smokee bedeutet das, dass Beratung heute einen deutlich grösseren Teil des Alltags ausmacht als noch vor zehn Jahren.

Zehn Jahre Smokee – und wir waren dabei

Smokee gehört zu jenen, die all diese Entwicklungen von Beginn an aus nächster Nähe miterlebt haben – die CBD-Welle, die Vape-Regulierungen, den Shisha-Boom. Zehn Jahre Beratungsalltag, neue Gesetze und sich verändernde Kundenfragen.

 

Am 30. Mai 2026 feiern wir dieses Jubiläum in Luzern – mit euch. Aus diesem Anlass findet am 30. Mai 2026 in der Bar 59 in Luzern ein Jubiläums-Event statt.

 

Für eine breite musikalische Kulisse ist gesorgt mit hochkarätigen Gästen wie dem deutschsprachigen Reggae- und Dancehall-Künstler Ganjaman, dem deutschen Rapper D-Flame sowie diversen weiteren Live Acts. Die Eröffnung ist um 21 Uhr, der Eintritt ab 10 Franken, der Einlass ab 18 Jahren. Tickets sind vor Ort erhältlich. Wir freuen uns auf euch! 

 

Quellen: 

¹Bundesgericht, Urteil vom März 2000

²Betäubungsmittelverordnung (BetmV)

³Bundesamt für Gesundheit (BAG), Suchtmonitoring Schweiz

Eidg. Zollverwaltung

⁵Blick (2024)

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