Cannabisproduktegesetz: Was sich in der Schweiz ändern soll
Legal, aber mit strengeren Regeln: Die zuständige Nationalratskommission will das Kiffen und den nicht-medizinischen Cannabis-Konsum in der Schweiz neu gesetzlich verankern. Ziel des Cannabisproduktegesetzes (CanPG) ist es, Erwachsenen einen strikt geregelten Zugang zu Cannabis zu ermöglichen. Der Grundsatzentscheid, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren, trafen die zuständigen Kommissionen bereits 2021.
Aktuell sind nach wie vor Herstellung, Handel und Konsum zu hedonistischen Zwecken verboten. Wer in der Öffentlichkeit kifft, kann mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wobei der Besitz kleinerer Mengen straffrei ist und es laufen seit 2023 Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis.
Was ab 2028 legal werden könnte (abhängig vom Gesetzesentscheid)
- Aus Eigenproduktion bis zu 30 g Blüten oder 15 g Hasch
- Zu Hause bis zu drei blühende Pflanzen gestattet
- Samen und Stecklinge nur aus konzessioniertem Verkauf
Erwachsene dürften danach Cannabis für den Eigenverbrauch anbauen und die Cannabisprodukte legal über lizenzierte Shops erwerben dürfen. Es besteht aber wie bei Nikotinprodukten ein Werbeverbot. Beim Autofahren gilt eine Nulltoleranz.
Das klingt auf den ersten Blick schon einmal gut! Ja. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Der Gesetzesentwurf schreibt klare THC-Höchstwerte für Cannabisprodukte vor.
- Blüten: max. 20% THC
- Extrakte: max. 60% THC
Der Verkauf von Cannabisprodukten soll zudem nicht gewinnorientiert sein und an einer Anzahl konzessionierter Verkaufsstellen erfolgen. Den Missbrauch erschweren und den Verkauf kontrollierbarer machen soll (ähnlich wie beim Alkoholverkauf) ein Nachtverkaufsverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Mit einer Lenkungsabgabe beim THC-Gehalt an die Krankenkasse sollen zudem die Vollzugskosten gedeckt werden.
THC-Limits und Verkaufsauflagen im Entwurf
Eine geplante «Lenkungsabgabe» nach THC-Gehalt, um den Konsum zu beschränken, könnte unter Umständen die Preise derart hochtreiben, dass der legale Markt unattraktiv wird. Beispielrechnung: 15 Franken für mittelpotente Blüten?
Das hat mit der Realität nichts zu tun. Wenn «legal» zu teuer wird, bleibt alles beim Alten und wer ohnehin THC-haltiges Gras mag, wird es sich weiterhin von einem Markt ohne nachvollziehbare Qualitätsstandards besorgen. Wir finden aber auch wichtig, dass ausschliesslich Schweizer Hanf zugelassen wird.
CBD-Produkte im Spannungsfeld der Regulierung
Krassester Move: CBD-Blüten dürften nach der aktuellen Auslegung NICHT in Cannabis-Shops verkauft werden, weil sie als «Tabakprodukt» gelten. Die risikoärmsten Produkte werden faktisch blockiert. Makes no sense. Zumindest, wenn es nach dem aktuellen Entwurf geht.
Ob CBD-Blüten tatsächlich vom Verkauf ausgeschlossen seien, sei rechtlich noch nicht eindeutig geklärt, meint Lukas Brunner, geschäftsführender Sekretär der IG Hanf auf Anfrage. Der Status als Tabakprodukt bleibt umstritten. Die IG Hanf fordert, dass eine explizite Ausnahme für solche Produkte geschaffen wird oder Kantone den Verkauf von CBD-Blüten und -Edibles in Verkaufsstellen ausdrücklich genehmigen können.
Onlineverkauf: Kritik am vorgeschlagenen Konzessionsmodell
Das aktuelle Modell sieht vor, dass der Bund eine einzige Konzession für den Onlineverkauf erteilen kann. Seriously? Eine einzige Konzession für den gesamten Online-Handel in der Schweiz?
Wir finden eine gesundheitsorientierte Regulierung sinnvoll, aber sie darf nicht primär vom Bund ausgeführt werden, da es nicht nur um den Gesundheitsschutz geht. Wie beim Alkohol- und Tabakkonsum geht es schliesslich um Selbstverantwortung.
Die IG Hanf postuliert ein Regulierungsmodell, das allen Produzenten und Händlern den Zugang zu einer Lizenz für den kontrollierten Anbau, den Handel und die Abgabe ermöglicht. Die Konzession für den Onlinehandel könnte (statt über den Bund) über Kantone oder Konkordate erteilt werden, was auch der Kontrolle dienen würde.
Fazit: Regulierung ja – aber praxistauglich
Das neue Gesetz ist ein Anfang – aber erfordert noch einige Anpassungen! Es braucht realistische THC-Limits von mindestens 25-30 Prozent für die Blüten. Transparente Preise, die mit dem Schwarzmarkt konkurrenzieren können. Und natürlich CBD-Produkte, welche in Cannabis-Shops erlaubt sind. Letzten Endes brauchen wir auch kein staatliches Monopol für den Onlinehandel, sondern eine regulierte, eigenverantwortliche Privatwirtschaft und die Förderung von Swiss-Only-Produktion.
Die Vernehmlassung läuft seit dem 29. August 2025 und endet am 1. Dezember 2025. Wir halten euch up to date.
Quellen:
Stellungnahmen via IG Hanf
Gesetzesentwurf CanPG
Tabakproduktegesetz BAG